Moderation

In einigen Situationen ist es bei Streitigkeiten oder Unklarheiten über die Beurteilung einer baulichen Leistung bereits ausreichend, wenn ein neutraler Dritter mit technischem Sachverstand als Moderator den Dialog der Parteien begleitet. Hierdurch können verhärtete Positionen durch einen fachlich strukturierten Aufbau der Gesprächsführung und gegebenenfalls unter Hinzuziehung erforderlicher Fachleute und Juristen gelöst und Einigungen außergerichtlich erzielt werden.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten stellt für viele am Bau vorliegende Streitfälle die ideale Lösung zur außergerichtlichen Streitbeilegung und damit ein gängiges ADR-Verfahren dar.
Unabhängig davon, ob eine Schiedsgutachtenabrede/ Klausel bereits im Vorfeld vereinbart wurde oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Parteien getroffen wird, können die technischen Streitfragen oft durch ein Schiedsgutachten geklärt werden.

Der Vorteil gegenüber dem Gerichtsverfahren liegt in den kürzeren Kommunikationswegen und daraus optimierten Bearbeitungszeiten; zudem ist eine Modulation des Umfangs im Rahmen des Verfahrens unkompliziert möglich.

In vielen Fällen stellt das Schiedsgutachten bereits den Abschluss eines Streits dar. Darüber hinaus kann das Schiedsgutachten auch im Rahmen von folgenden Verfahren als bindende Zustandsfeststellung eingebracht werden, so dass auf eine nochmalige Beweiserhebung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen verzichtet werden kann.

Schlichtung

Eine Schlichtung führt in der Regel schneller und kostengünstiger zu einer tragfähigen Lösung, als die Einschaltung der ordentlichen Gerichte. Mit unserer Unterstützung als Vermittler versuchen alle am Konflikt Beteiligten, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten und mögliche Kompromisse auszuloten. Hierbei sorgen wir für bestmögliche Voraussetzungen und Rahmenbedingen, damit Konflikte bearbeitet werden können.

Mini-Trial

Sofern sich die Parteien bereits darauf verständigt haben, technische Streitfragen auf hochrangiger Ebene zu einer Entscheidung zu führen, so stehen wir hierfür als neutraler Dritter zur Ad-hoc-Bewertung der technischen Sachlage im Rahmen laufender Vergleichsverhandlungen zur Verfügung.

Unsere ADR-Verfahren:

Bei allen ADR-Verfahren bringen wir unsere technische Expertise sowie unsere Erfahrungen aus unserer langjährigen Tätigkeit als vom Gericht bestellte Sachverständige neutral, unabhängig und unparteiisch ein:

  • Moderation
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtung
  • Mini-Trial