Privatgutachten

Ob Beanstandungen von Bauleistungen - wie Risse, Farbabweichungen oder Unebenheiten - tatsächliche Mängel darstellen und einer Nachbesserung bedürfen, ist für Laien schwer einzuschätzen. Wir unterstützen Sie im Rahmen einer ersten baufachlichen Beratung in Ihrer Entscheidung, ob und inwieweit eine umfangreiche Untersuchung durch einen Sachverständigen bzw. durch ein Gutachten angestellt werden sollte.

In unseren Privatgutachten stellen wir den jeweiligen Sachverhalt fest und dokumentieren ihn. Die getroffenen Feststellungen werden anschließend ausgewertet, das Ergebnis zusammengefasst und Verantwortlichkeiten und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt - bis hin zur Kostenschätzung für eine eventuell erforderliche Mängelbeseitigung.

Gerichtsgutachten

Mit Gerichtsgutachten werden wir - vorzugsweise unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - von Gerichten beauftragt und im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei selbständigen Beweisverfahren herangezogen. Unsere Gerichtsgutachten zu Schäden an Gebäuden und zu Abrechnungsfragen dienen den Gerichten als Entscheidungshilfe bei der Urteilsfindung.

 

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von schriftlichen Gutachten und Stellungnahmen
  • Feststellung, Analyse und Dokumentation von Ursachen für Bauschäden
  • Aufzeigen von Verantwortlichkeiten
  • Darstellung von Lösungsmöglichkeiten
  • Ermittlung von Bau- und Sanierungskosten
  • Berechnung der Wertminderung
  • Überwachung der fachgerechten Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten